BEWERTUNGEN:

Die Zahl der Wertungen wird reduziert auf: YUKO, WAZA-ARI und IPPON.

ZEITEN FÜR OSAEKOMI-WAZA:

Die Zeit für Osaekomi wird 25 Sekunden betragen:

15 Sek. = Yuko.

20 Sek. = Waza-ari.

25 Sek. = Ippon.

 

ANZAHL DER STRAFEN:

Die Anzahl der Strafen wird folgendermaßen sein:

1.Shido = freie Ermahnung!!!

2.Shido = Yuko für den Gegner.

3.Shido = Waza-ari für den Gegner.

4.Shido = Ippon für den Gegner.

(Der vierte Shido bedeutet natürlich Hansoku-make).

 

GOLDEN SCORE.-

Die “GOLDEN SCOREZEIT“ wird auf 3 Minuten reduziert (M+F).

Die "Golden Scorezeit" für die Jugend (u14/17/20) wird auf die Hälfte der Kampfzeit reduziert.

1.Shido = Freie Ermahnung!!! (keine siegreiche Wertung).

 

MATTENRANDREGEL:

Alle Aktionen sind gültig und können weitergehen (kein Mate) so lange einer der beiden Kämpfer mit einem Teil seines Körpers die Kampffläche berührt.

(Die gleichen Kriterien wie in Ne-waza).

 

 Ohrenschützer sind bei Wettkämpfen erlaubt, sofern keine Plastikteile angebracht sind. Der mit Stoff überzogene Plastikschutz am Ohr ist erlaubt.
 Der abgeklebte Zugang einer Insulinpumpe wie im DJB Kommentar beschrieben ist zugelassen. Eine Bestrafung gemäß Tragen harter oder metallener Gegenstände trifft hier nicht zu.
 Bei starker Neurodermitis am Oberkörper dürfen auch männliche Kämpfer nach der Genehmigung durch den Hauptkampfrichter ein weißes T-Shirt tragen.
 Ein regelkonform angesetzter Haltegriff, bei dem es u. U. zu einer Würgewirkung (z. B. Sankaku-gatame) kommt, wird als Haltegriff behandelt. Ein so gehaltener Kämpfer/in hat die Möglichkeit, jederzeit abzuschlagen, falls er sich unwohl fühlt. Dies gilt auch im Bereich der Jugend.
 Bei einem Haltegriff am Mattenrand erfolgt Mate, sobald keiner der beiden Kämpfer mehr die Kampffläche berührt. Dabei ist es egal, wie lange der Kontakt zur Kampffläche nicht vorhanden war.
 Zum Stillen von Nasenbluten darf Eis im Nacken oder ein blutstillendes Mittel benutzt werden. Dies wird nicht als Behandlung gewertet. Der Kampf wird danach fortgesetzt. Dies gilt aber ausschließlich für Nasenbluten.

Bezüglich des Taschengriffs und Pistolgrip am Ärmelende ist jetzt folgendermaßen zu verfahren: werden diese Griffarten positiv angewandt (zum sofortigen Wurf, zur weiteren positiven Erarbeitung von einer Kumi Kata, so ist diese nicht zu bestrafen bzw. der Wurf damit zu bewerten. Ein defensiver Gebrauch dieser Griffarten führt weiterhin zur sofortigen Bestrafung.

SOKUTEIKI Judogi-Meßgerät

Die IJF hat eine neue Regel in Bezug auf die Judogikontrolle in Kraft gesetzt.

Außerdem hat sie ein entsprechendes Meßgerät entwickelt, das die Kontrolle der entsprechenden Maße eindeutig macht. Diese Regel gilt ab 1.1.09 auf allen IJF-Veranstaltungen.

Besondere Beachtung gilt dem Passus, daß der Judoka, dessen Judogi nicht der Regel entspricht, mit Hansoku-make bestraft wird und aus dem Turnier ausgeschlossen wird.

Im Bereich des DJB wird diese Regel, in Absprache mit dem DJB-Präsidium, bei folgenden Veranstaltungen gelten:

Ab 1.1. 2010 wird diese Regelung bei allen Meisterschaften ab der U17 ab Gruppenebene und in der Regionalliga sowie 1.+2. Bundesliga Gültigkeit haben.

 

Um die richtige Größe und Maße der Judogi durchzusetzen, so wie sie in der Wettkampfregel festgesetzt sind und faire Bedingungen für die Athleten zu erreichen, hat die IJF das spezielle Meßgerät Sokuteiki entwickelt und eine neue Art der Kleiderkontrolle festgelegt, die ab dem 01.01.09 gilt. Alle nationalen Föderationen werden aufgefordert, ihre Trainer und Athleten genauestens zu informieren.

1.) Bei allen IJF-Veranstaltungen wird eine ausreichende Zahl von Sokuteiki-Meßgeräten in den Aufwärmzonen zur Verfügung stehen, damit die Athleten ihre Judogi selbst überprüfen können, bevor sie vor ihrem Kampf die Wettkampfzone betreten.

Wenn sie die Wettkampffläche betreten haben, wird von jedem Wettkämpfer angenommen, daß er/sie die volle Verantwortung dafür übernimmt, daß der Judogi vollkommen der

Wettkampfregel entspricht.

2.) Im Zweifelsfall kann der Kampfrichter auf der Matte den Judogi des Wettkämpfers überprüfen, indem er das Sokuteiki-Meßgerät benutzt. Wenn der Judogi nicht den Regeln entspricht soll der Kampfrichter nach Beratung mit den Außenrichtern den Kämpfer mit Hansoku-make bestrafen und den Gegner zum Sieger erklären.

 

 

Strikte Anwendung der Kampfregel in folgenden Bereichen:

 

Ø KUMI-KATA

 

 A – Verweigern des Griffs

 

 

Der „blaue“ Kämpfer ist positiv, er sucht den Griff.

 

Der „weiße“ Kämpfer ist negativ, er verhindert den

Griff

Shido weiß

 

B – Blocken durch weghaltende Kumi-Kata.

 

 

Der „blaue“ Kämpfer drückt mit seinen Armen in einer blockenden Position und

verhindert die Angriffe von „weiß“.

 

Shido blau

                                         

 

C – Blocken durch Kumi-Kata mit Runterdrücken

 

 

Der „blaue“ Kämpfer ist negativ, sein Griff blockiert

den „weißen“ Kämpfer durch Runterdrücken, um seinen Angriff zu verhindern.

 

Shido blau

                                                                                                                                                    

 

Ø Extrem defensives Verhalten

 

Der „blaue“ Kämpfer hat eine extrem defensive Haltung.

Der „weiße“ Kämpfer kann dadurch nicht angreifen.

 

Shido blau

 

 

Ø Scheinangriff

                           A – sutemi

 

Der „weiße“ Kämpfer ist negativ, er fällt auf den Rücken ohne den „blauen“ Kämpfer aus dem Gleichgewicht zu bringen. Es

ist keine Aktion oder erkennbare Wurfabsicht.

 

Shido weiß

 

 

 B – auf den Knien

 

Der „blaue“ Kämpfer ist negativ, er fällt auf

die Knie ohne Gleichgewichtsbruch und ohne Intention den „ weißen“ Kämpfer zu

werfen.

Shido blau

                                 

 


 

Nachfolgend stellen wir die Neuregelungen zur Wettkampfordnung Teil C. Sportverkehr vor.

Zusatzregelungen zu den Alters- und Gewichtsklassen im Jugendbereich

Bei Einzelturnieren kann die sportliche Leitung beim Wiegen in der untersten und obersten Gewichtsklasse das tatsächliche Körpergewicht ermitteln lassen und im Bedarfsfall eine untere oder obere Gewichtsklasse hinzufügen.

Der sportlichen Leitung bleibt es vorbehalten, bei geringer Beteiligung zwei angrenzende Gewichtsklassen zusammenzulegen.

Maßgeblich für die Altersklasseneinteilung ist der Jahrgang, nicht das Alter!

Mindestgewicht bei Mannschaftsmeisterschaften/- turnieren im Jugendbereich

U14 w

-33 kg

> 28 kg

+57 kg

> 52 kg

U14 m

-34 kg

> 28 kg

+55 kg

> 50 kg

U17 w

-44 kg

> 36 kg

+70 kg

> 63 kg

U17 m

-46 kg

> 40 kg

+73 kg

> 73 kg

 

Die Mindestgraduierung zur Teilnahme an Wettkämpfen in der Altersklasse U 11 ist der weiß- gelbe Gürtel.

Die Mindestgraduierung zur Teilnahme an Wettkämpfen in der Altersklasse U 14/ U 17 ist der gelbe Gürtel.

In der Altersklasse U11 dürfen Mädchen und Jungen an gemeinsamen Wettkämpfen teilnehmen (d. h. Mädchen und Jungen dürfen gegeneinander kämpfen).

Diese Teilnahmemöglichkeit muß jeweils in der Ausschreibung konkret angegeben werden.

§ 3 Wettkampfzeiten

U 11 m/w               2 Minuten
U 14 m/w               3 Minuten
U 17 m/w               4 Minuten
U 20 m/w               4 Minuten

 

DJB-Wettkampfordnung

Erläuterungen zur Handhabung der neuen Regeln im Jugendbereich

(gültig ab 1.1.2009)

3.12 Sonderregelungen Nachwuchsbereich

3.12.4  Kansetsu-waza

3.12.4.1
Bei der U11 sind alle Hebeltechniken verboten.

3.12.4.2
Bei der U14 sind alle Hebeltechniken im Stand und vom Stand zum Boden verboten.

Bei einem Verstoß gegen diese Regeln erfolgt eine Belehrung und es gibt den 1.Shido.
Ausnahme: der Angegriffene verletzt sich so stark, daß er nicht weiter kämpfen kann, dann erfolgt Hansoku-make.

3.12.4.3
Bei der U14 gilt die Wirkung einer Hebeltechnik als deutlich genug, wenn die Technik einwandfrei angesetzt ist (wobei der gehebelte Arm fixiert und unter Kontrolle sein muß). In diesem Fall soll der Kampfrichter „Ippon“ ansagen, auch wenn der Gehebelte nicht aufgibt.

Das Wort „soll“ der KR Ippon geben bedeutet, der Kampfrichter gibt Ippon !!

3.12.5  Tachi-waza

3.12.5.1
Bei der U11 ist Tani-otoshi verboten.

Bei der U11 ist Tani-otoshi generell verboten, auch als Angriffstechnik (dies bezieht sich auch auf verwandte Kontertechniken nach hinten und Varianten von Tani-otoshi).
Der Kampf wird mit Mate unterbrochen, der/die Kämpfer/in wird belehrt und mit Shido bestraft und der Kampf geht im Stand weiter.
Ausnahme: Der Geworfene hat eine Vorteilsposition (Osae-Komi) dann geht es unmittelbar im Boden weiter, eine Belehrung und Bestrafung erfolgt nach Ippon, Toketa oder Mate.
Kann der Geworfene auch nach einer Pause und „Trost“ nicht weiterkämpfen, so verliert der unverletzte Kämpfer den Kampf. (Der KR muß sicher sein, daß eine schwere Beeinträchtigung vorliegt.)

3.12.5.2
Bei der U11 und U14 sind verboten:

 

   
   

a) Techniken, die auf einem oder beiden Knien angesetzt werden


 


b) der Griff in und um den Nacken (mit und ohne Jacke)
c) der Griff über die Schulter oder über den Arm auf den Rücken.


d) Gegendrehtechniken gegen einbeinige Eindrehtechniken (z.B. Uchi-matagaeshi) werden in der U11 und U14 nicht bewertet.

Punkt a) bis c): Die Techniken werden unterbrochen, es erfolgt die Belehrung und die Bestrafung mit Shido und es geht im Stand weiter.

zu b) und c): Kommt dieser Griff durch einen Angriff des Gegners zustande (z.B. Tori greift mit O-goshi an, dadurch kommt Ukes Griff von oben über die Schulter), so kann er mit diesem Griff sofort einen Gegenangriff starten.

Erfolgt kein Angriff, so sagt der KR „Mate“, es erfolgt aber keine Bestrafung !!!

zu d) ... nicht bewertet und nicht bestraft. Es kann im Boden weitergekämpft werden.
Bezieht sich auf Gegendreher bei einbeinigen Techniken (sonst ist es Tani-otoshi).
Begründung: Es ist bei einbeinigen Eindrehtechniken nicht immer zu erkennen, ob der Angreifer selbst zusammenbricht oder gegengedreht wurde, deshalb nicht bewerten, nicht bestrafen und im Boden weiterkämpfen lassen.

3.12.6. Bestrafungen

In der Altersklasse U 11 / U 14 wird jede verbotene Handlung mit Mate oder je nach Situation mit Sono- Mama unterbrochen.

Dem zuwiderhandelnden Kämpfer wird die strafbare Handlung erklärt und gleichzeitig gibt es den 1. (freien) Shido.

Sollte bei der U11/U14 in einer Osae-komi-Position Tori eine strafbare Handlung begehen, so erfolgt Mate, Tori wird belehrt und mit Shido bestraft und es geht im Stand weiter.

Sollte ein Kämpfer einen direkten Hansoku-make erhalten, so verliert er nicht automatisch seine Plazierung bzw. seine Qualifikation zur nächsten Ebene, dies gilt nur bei absichtlicher, grober Unsportlichkeit. (Entscheidung durch die sportliche Leitung am Wettkampftag Jugendleitung und Kampfrichterobmann)

Golden Score

Bei der U11 kommt die Golden-Score-Regelung nicht zur Anwendung.

Bei der u14, u17 und u20 beträgt die Golden-Score-Zeit jeweils die Hälfte der Kampfzeit. Das bedeutet: Golden-Score-Zeit bei u14: 1.30 min; bei der u17und u20: 2 min

Anwendung von Artikel 29 der Wettkampfregeln:
Bei U11/U14 gilt die alte Version des Art. 29 (vgl. IJF Regelwerk - Verletzungen/Kreuze - gültig bis 31.12.02).

Im Falle einer Behandlung verliert der betreffende Kämpfer durch Kiken gachi.

 

Medizinische Untersuchung

Während eines Kampfes hat jeder Kämpfer das Recht auf zwei medizinische Untersuchungen.

Der Kampfrichter muß sicherstellen, daß bei jedem Kämpfer die Anzahl der Kampfunterbrechungen für eine ärztliche Untersuchung registriert wird.

Der Registrator soll ein Kreuz zeigen, um die erste medizinische Untersuchung anzuzeigen und zwei Kreuze, um die zweite medizinische Untersuchung anzuzeigen.

Wenn der akkreditierte Mannschaftsarzt nach einer Untersuchung eines verletzten Kämpfers dem Kampfrichter anrät, daß der Kämpfer den Kampf nicht fortsetzen kann, dann beendet der Kampfrichter nach Beratung mit den Außenrichtern den Kampf und zeigt das Ergebnis gemäß den anderen Bestimmungen dieses Artikels an.

Sollte die Verletzung eines Kämpfers so ernstlich sein, daß eine Behandlung außerhalb der Wettkampffläche nötig ist oder sollte eine Verletzung eines Kämpfers mehr als zwei Untersuchungen durch den akkreditierten Mannschaftsarzt erfordern, dann beendet der Kampfrichter nach Beratung mit den Außenrichtern den Kampf und zeigt das Ergebnis, gemäß den anderen Bestimmungen dieses Artikels an.

Sollte die Art der Verletzung eines Kämpfers so sein, daß sie eine Behandlung durch den akkreditierten Mannschaftsarzt auf der Wettkampffläche benötigt, dann beendet der Kampfrichter nach Beratung mit den Außenrichtern den Kampf und zeigt das Ergebnis, gemäß den anderen Bestimmungen dieses Artikels an.

Wenn nach einer Verletzung von einem oder beiden Kämpfer(n) der Kampfrichter und die Außenrichter der Meinung sind, daß der Kampf nicht fortgesetzt werden kann, dann beendet der Kampfrichter den Kampf und zeigt das Ergebnis gemäß den anderen Bestimmungen dieses Artikels an
 

kleine Verletzung (s. Artikel 8 (17) Freie Berührung)

Sollte eine kleine Verletzung (Nasenbluten, Nageleinriß etc.) eine medizinische Versorgung erfordern, muß diese so schnell wie möglich durchgeführt werden.

Beachte: Der Arzt darf den Kämpfer berühren, aber nicht untersuchen.

Medizinische Untersuchung (s. Artikel 8 (16))

Für jede kleinere Verletzung, die sich wiederholt, muß der Arzt gerufen und dieses als medizinische Untersuchung gezählt werden.

Wenn ein Kämpfer für eine kleinere Verletzung den Arzt verlangt, muß sie als Untersuchung gezählt werden.

Wird ein Kämpfer versehentlich verletzt und der Grund für die Verletzung ist keinem der Kämpfer zuzuordnen, dann muß eine ärztliche Untersuchung gezählt werden, wenn der Arzt gerufen wird.

Beachte: Der Arzt darf den Kämpfer berühren, um möglichst schnell die Untersuchung auszuführen.

Verletzung (s. Artikel 8 (18) freie Untersuchung)

Eine freie medizinische Untersuchung ist nur dann erlaubt, wenn nach Meinung der Kampfrichter die Verletzung durch den Gegner verursacht wurde.

Während der Untersuchung darf der Arzt den Kämpfer frei berühren und untersuchen, außerdem

- falls nötig eine Bandage anlegen,

- bei einer Hodenverletzung helfen,

Beachte: Wendet der Arzt irgendwelche Behandlungen an - mit Ausnahme der oben genannten Situationen - so gewinnt der Gegner durch "Kiken-gachi".

Wenn während eines Kampfes Uke durch eine Aktion von Tori verletzt wird und Uke nicht weiterkämpfen kann, soll das Kampfrichterteam den Fall analysieren und gemäß den Regeln entscheiden. Jeder Fall ist für sich zu beurteilen.

Beispiele:

Eine Verletzung wurde durch eine verbotene Handlung hervorgerufen. Nach Versorgung der Verletzung informiert der Arzt den Kampfrichter, daß der Kämpfer den Kampf fortsetzen kann. Nach Beratung mit den Außenrichtern bestraft der Kampfrichter den Gegner.

Wenn nach Wiederaufnahme des Kampfes der verletzte Kämpfer erneut Schmerzen verspürt und den Kampf infolge der vorangegangenen Verletzung nicht fortsetzen kann, darf sein Gegner nicht erneut aus dem gleichen Grund bestraft werden. In diesem Fall verliert der verletzte Kämpfer den Kampf.

Wenn der Arzt, der im Kampf für den Kämpfer verantwortlich ist, klar erkennt - besonders im Fall von Würgetechniken -, daß eine ernste Gefahr für die Gesundheit seines Kämpfers besteht, kann er an den Mattenrand gehen und den Kampfrichtern zurufen, den Kampf sofort zu stoppen. Die Kampfrichter müssen alle notwendigen Schritte unternehmen, dem Arzt zu helfen.

Eine derartige Intervention bedeutet den Verlust des Kampfes und sollte daher nur im Falle einer wirklichen Gefahr angewandt werden.

Ist es unmöglich, die Ursache einer Verletzung einem der Kämpfer zuzuschreiben, so daß keiner verantwortlich ist, gewinnt der Kämpfer, der den Kampf fortsetzen kann.

 

Wegfall der Warnfläche

Mattenfarben und Mattengrößen

Die Internationale Judo-Föderation (IJF) hat beschlossen, daß die (rote) Warnfläche ab 1.1.2007 wegfällt, dadurch besteht die Wettkampffläche nur noch aus der Kampffläche und aus der Sicherheitsfläche. Die 5-Sekunden-Regel findet dadurch ebenfalls keine Anwendung mehr.

Die Wahl der Mattenfarben ist nicht festgelegt, Kampffläche und Sicherheitsfläche müssen je Wettkampffläche aus zwei unterschiedlichen Farben bestehen. Bei mehreren Wettkampfflächen bei einer Maßnahme ist es auch möglich eine Matte beispielsweise mit roter Kampffläche und grüner Sicherheitsfläche auszulegen und die nächste Matte mit grüner Kampffläche und roter Sicherheitsfläche.

Ab 1.1.2007 muß bei allen Meisterschaften und Turnieren eine Sicherheitsfläche von drei Metern ausgelegt werden (Ausnahme U11. Hier ist eine Sicherheitsfläche von zwei Metern ausreichend.). In der U11 und U14 ist eine Kampffläche von mindestens 5 x 5 m ausreichend (U17: mind. 6 x 6 m, U20/Frauen/Männer: mind. 7 x 7 m).

Die Sicherheitsfläche von drei Metern darf nicht verkleinert werden. Notfalls muß die Kampffläche angepaßt werden. Sollte die Kampffläche auf Grund einer zu kleinen Halle angepaßt werden müssen, muß dies vom sportlichen Leiter und dem zuständigen Kampfrichterobmann genehmigt werden.

Modifikationen der IJF-Wettkampfregeln


Kumi-Kata

— Im Art.27 a(1) wird das Wort Griff durch den Begriff Kumi-kata ersetzt


Das Halten des Ärmelendes durch ‚Umschlagen‘ (Tasche bilden) des Ärmels wird mit Shido bestraft wenn es zur defensiven Absicht geschieht. (Bilder 1 und 2).

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Keine Strafe! 

Bei einseitiger Kumi-Kata ohne Wurfabsicht - in Kombination mit Vortäuschung von Aktivität - muß nach 3 - 5 Sekunden angegriffen werden, sonst erfolgt Shido (Bilder 4-6).

Bild 4 Bild 5 Bild 6

Einhaken eines Beines zwischen den Beinen des Gegners ohne Wurfabsicht: In einem solchen Fall handelt es sich um keine Standard-Kumi-Kata, so daß ebenfalls nach 3 - 5 Sekunden angegriffen werden muß, sonst erfolgt Shido (Bilder 7-9).

Bild 7 Bild 8 Bild 9

Kontrolle durch Umklammerung in Osae-Komi


Die Umklammerung bei Tate-Shiho-Gatame (Füße, Fußgelenke) führt nicht zum Verlust der Kontrolle und daher nicht zu Toketa (Bilder 10 und 11).
(Die Ansage von Osae-Komi bei der Umklammerung ist jedoch nicht möglich.)

Bild 10  Bild 11

Gefährliche Techniken


Bild 12 Bild 13 Bild 14

Die Ausführung von Kata-Guruma aus dem Stand und aus der Hocke mit direktem Rückwärtsabwurf, in dem Tori sich nach hinten auf Uke fallen läßt, ist sehr gefährlich und wird im Sinne von Art. 27/31 mit Hansoku-Make bestraft (Bilder 12-14).


Bild 15 Bild 16 Bild 17

Die Ausführung von Eintauchtechniken aus dem Stand nach vorne in Übereinstimmung mit Art. 27/30 ist ebenfalls sehr gefährlich und wird auch mit Hansoku-Make bestraft (Bilder 15-21).

Bild 18
Bild 19 Bild 20 Bild 21

Die Gefährdung bei solchen Techniken aus der Knieposition ist nicht gegeben. Aus diesem Grund wird nicht bestraft (Bilder 22-26).

Bild 22 Bild 23
Bild 24 Bild 25 Bild 26

Judogi


In Ergänzung zu Art. 3 darf das Revers des Judogi nur
1 cm stark (Bild 27) und 5 cm breit (Bild 28) sein. 
Bild 27 Bild 28

 

 

 
Verbotene Handlungen, Hansoku-Make – Art. 27 (d): [ergänze nach Art. 27 (d) (30) DJB-Kommentar] Der Kopf muß die Matte nicht berühren; die Absicht eines Kämpfer, ‚eintauchen‘ zu wollen, reicht aus, ihn mit HANSOKU-MAKE zu bestrafen. Auch ist die Technik-Aufzählung (Uchi-Mata, Harai-Goshi) nicht abschließend: Das ‚Tauchen‘ durch das Beugen des Kopfes nach vorne und unten ist auch bei Techniken wie Seoi-Nage, Te-Guruma, Kata-Guruma, O-Soto-Gari etc. entsprechend Art. 27 (d) (30) mit HANSOKUMAKE zu ahnden, sofern eine Gefahr für Tori von der Technik ausgeht  

     .

Es wird darauf hingewiesen, daß ein Scheinangriff nicht nur bei Techniken wie Seoi nage vorliegen kann (häufigster Fall), sondern auch bei Uchi mata oder O soto gari und absichtlichem Loslassen und auf die Knie fallen gegeben sein kann.
Es soll praktiziert werden, daß bei einem Scheinangriff eines Kämpfers und der Ausnutzung dieser Situation durch seinen Gegner zum geschickten Übergang in Ne waza nicht "Mate" gegeben wird, sondern der Kampf weiterläuft bei gleichzeitiger Bestrafung des Scheinangriff-Kämpfers (ähnlich wie bei strafbarer Handlung von Uke in Osae komi).