Die wesentlichen Beschlusspunkte der diesjährigen DJB-Mitgliederversammlung:

• DJB-Satzung
Der Geschäftsführer und der Sportdirektor haben jetzt Sitz und Stimme im DJB-Präsidium. Weiterhin wurde die Zusammensetzung des Gesamtvorstandes verändert. Neben dem Präsidium gehören jetzt folgende Referenten zum Gesamtvorstand:
Bundesjugendleiterin, Bundesjugendleiter, Kampfrichterreferent/in, Pressereferent/in, Lehr- und Prüfungsreferent/in, Katareferent/in, Frauenreferent/in, Bundesligareferenten/in.
Die bisherigen Positionen Sportreferentin und Sportreferent wurden gestrichen und die Position des Schulsportreferenten/in wurde dem Jugendbereich zugeordnet. Die entsprechenden Bestimmungen der Wettkampfordnung wurden redaktionell entsprechend angepasst.

• DJB-Passordnung
In § 1, Ziff. 2 wurde die Frist zur Ausstellung eines Mitgliedsausweises von einem auf drei Monate verlängert:
„Ein Mitgliedsausweis ist für jedes Mitglied nach spätestens drei Monaten Vereins- bzw. Abteilungszugehörigkeit auszustellen. Der Mitgliedsausweis muss die Beitragsmarke des Eintrittsjahres enthalten. Wird der Mitgliedsausweis verspätet ausgestellt, so sind Beitragsmarken des DJB in dem Umfang nachzukleben, als wäre der Mitgliedsausweis rechtzeitig ausgestellt worden. Fehlt im abgelaufenen Jahr die Beitragsmarke im Mitgliedsausweis, so ist die Marke des Folgejahres doppelt zu kleben."

• Wettkampflizenz
Die Ziff. „3.4.2 Teilnahmeberechtigung" der DJB-Wettkampfordnung wurde hinsichtlich der Wettkampflizenz wie folgt verändert:
„Jeder Teilnehmer an einer Veranstaltung muss im Besitz eines gültigen DJB-Mitgliedsausweises sein, der mit der gültigen Beitragsmarke versehen ist. Zusätzlich muss jeder Teilnehmer ab U 17 auf Landesverbandsebene seine jährliche Wettkampflizenz vorweisen.
Der Mitgliedsausweis und die Wettkampflizenz muss beim Wiegen vorgelegt werden. Ansonsten ist ein Start nicht möglich."

Mit einer Übergangsregelung bis zum 30. April 2012 gilt diese Regelung ab 2012. In der Übergangszeit ist ein Start nur mit dem Mitgliedsausweis möglich, danach nur noch mit Wettkampflizenz.

Zur Information:
Die Wettkampflizenz wird zur Umsetzung der Anti-Dopingbestimmungen und der Datenschutzrichtlinien eingeführt. Sie ist für alle Teilnehmer ab der Altersklasse U 17 ab der Landesebene obligatorisch. Sie gilt jeweils vom 1. Januar bis zum 28. Februar des Folgejahres. Die Ausstellung kostet eine DJB-Verwaltungsgebühr von 6,00 EURO. Die Bearbeitung durch den Deutschen Judo-Bund e. V. dauert etwa zwei Wochen. Bei Vorliegen erfolgen weitere Informationen zum Beantragungsprozedere über die DJB-Homepage bzw. die JVSH-Homepage.

• DJB-Rückennummern in der Altersklasse U 17
Das Tragen der DJB-Rückennummern bei offiziellen DJB-Veranstaltungen ist bei der Altersklasse U 17 nicht mehr erforderlich. Siehe hierzu die DJB-Wettkampfordnung „2.8.2 Kampfregeln" auf der Homepage des Deutschen Judo-Bundes e. V. (www.Judobund.de).

• Ergänzung zum Wiegen auf Veranstaltungen
3.10.4 der DJB-Wettkampfordnung wurde um folgendes ergänzt:
„Minderjährigen ist es nicht erlaubt, sich nackt zu wiegen. Jungen müssen mindestens eine Unterhose, Mädchen Unterhose und T-Shirt tragen. Es wird eine Gewichtstoleranz von 100 g bei Jungen und 200 g bei Mädchen zugelassen."

● Modifizierung der Startberechtigung zur Deutschen Einzelmeisterschaft / Pokalmeister-schaft im Erwachsenenbereich ab 2013
3.8.1.1 der DJB-Wettkampfordnung wurde hinsichtlich des Startrechts wie folgt modifiziert:
­ „Reduzierung der Ranglistenturniere von 4 auf 2.
­ Qualifiziert sind die ersten Acht der Rangliste. Sollte Rang 8 von mehreren Kämpfern belegt sein, so ist dieser Platz durch die höchste Anzahl der Einzelpunkte zu ermitteln. Besteht immer noch Gleichstand, so gilt der direkte Vergleich der Kämpfer. Sollte auch hier keine Entscheidung möglich sein, so wird der Achtplatzierte durch Los ermittelt.
­ Das letzte Ranglistenturnier muss vor den Deutschen Pokalmeisterschaften stattfinden.
­ Startverbot bei den Deutschen Pokalmeisterschaften (DPM) haben alle Bundeskader-angehörige des Erwachsenenbereichs (A-, B-, C-Kader oberhalb der Altersklasse U 20), die bereits für die Deutschen Meisterschaften der Frauen und Männer des folgenden Jahres qualifiziert sind."

• Bundes- / Regionalligen
Die auf der DJB-Mitgliederversammlung 2010 geänderte Struktur der DJB-Bundesliga (ab der Saison 2012) wurde mit Mehrheit bestätigt. Siehe hierzu die DJB-Wettkampfordnung auf der Homepage des Deutschen Judo-Bundes e. V. (www.Judobund.de).

4.2.10 Mannschaftsdoppelstart
Bei 12 Neinstimmen und 1 Enthaltung wurde der Mannschaftsdoppelstart der DJB-Wettkampfordnung verändert:

„Ein Judoka, der im Wege des Mannschaftsdoppelstarts in einer Saison sowohl in der Regionalliga als auch in der Bundesliga eingesetzt wird, darf nur zwei Kämpfe in der Bundesliga bestreiten. Entscheidend ist der tatsächliche Wettkampfeinsatz.
Die Wettkampfbegegnung wird zu null gewertet, wenn eine Mannschaft gegen diese Regelung verstößt. Dieser Verstoß muss drei Wochen vor der Aufstiegsrunde zur Bundesliga angezeigt werden. Anschließend ist eine Strafe ausgeschlossen."

● Regelung zur Werbung
Die Richtlinien 3.13.1 der DJB-Wettkampfordnung wurden verändert und gelten jetzt für alle DJB-Veranstaltungen inkl. der Ligen. Siehe hierzu die DJB-Wettkampfordnung auf der Homepage des Deutschen Judo-Bundes e. V. (www.Judobund.de).

● Kampfrichterordnung
Hinsichtlich der Fortbildung für DJB-B-Kampfrichter wurde bei 3 Neinstimmen und 7 Enthaltungen folgende Änderung beschlossen:
„Alle DJB Kampfrichter der B-Lizenz müssen ihre Lizenz auf dem Kampfrichterlehrgang ihres Landesverbandes verlängern. In Absprache mit dem Gruppen- und Landesreferenten kann dies auch in einem anderen Landesverband geschehen."

● Prüfungsordnung, Mindestalter für Judo-Kyu-Prüfungen
Die bereits durch das DJB-Präsidium in Kraft gesetzte Änderung des Mindestalters für den weiß-gelben Gürtel (8. Kyu) von 7. zum 6. Lebensjahr wurde einstimmig bestätigt.
Der von uns gestellte Antrag, weitere Anpassungen vorzunehmen, fand leider keine Mehrheit.

● Änderung von Startgeldern für Kyu- und Dan-Prüfungen
Bei 3 Enthaltungen wurde eine Kyu-Prüfungsmarke für Nichtmitglieder im DJB eingeführt, die bis einschließlich zum 7. Kyu-Grad (gelber Gürtel) gilt. Die DJB-Kosten betragen 9,50 EURO.

Weiter wurde wie folgt erhöht:
Bei 6 Neinstimmen Erhöhung der Kyu-Prüfungsmarke um 1,02 EURO
Bei 8 Neinstimmen Erhöhung der Dan-Prüfungsmarke um 16,05 EURO

● DJB-Beitragserhöhung
Der Antrag auf Beitragserhöhung um 1,00 EURO wurde vom beantragenden Landesverband Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen.